Pflegegrad 1

Häufigkeit

Freiwillige Beratung möglich
Versicherte können freiwillig einen Beratungseinsatz in Anspruch nehmen, um Unterstützung und Orientierung zu erhalten

Pflegegrad 2 & 3

Häufigkeit

Beratungseinsatz halbjährlich
Beratungseinsätze müssen alle 6 Monate erfolgen, um die Qualität der häuslichen Pflege sicherzustellen und den Anspruch auf Pflegegeld zu erhalten.

Pflegegrad 4 & 5

Häufigkeit

Beratungseinsatz halbjährlich
Bei Pflegegrad 4 und 5 ist der Beratungseinsatz verpflichtend alle 6 Monate durchzuführen, um die Qualität der häuslichen Pflege sicherzustellen. Zusätzlich können freiwillige Beratungseinsätze, z. B. alle 3 Monate, in Anspruch genommen werden.

Beratungseinsatz nicht erforderlich

Häufigkeit

Pflegesachleistung durch Dienst
Wenn ein ambulanter Pflegedienst vollständig die Versorgung übernimmt, ist kein verpflichtender Beratungseinsatz erforderlich.

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Telefon: +49 178 5454629
E-Mail: info@pflegeberatung-atlantic.de
Anschrift: Zülpicher Straße, 52349 Düren

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